- Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich und hat darauf zu achten, daß er andere Hundeführer und deren Hunde nicht in Gefahr bringt.
- Jeder Hundeführer hat gegenüber anderen Hundeführern Rücksicht walten zu lassen.
- Alle Hundeführer haben sich an die Regeln des Tierschutzes zu halten.
- Heiße Hündinnen dürfen den Übungsplatz nicht betreten.
- Elektronische Impulsgeber sind auf dem Übungsplatz verboten. Alle anderen Hilfsmittel, die Ausbildungszwecken dienen, sind nur unter Aufsicht und Anweisung eines Übungsleiters einzusetzen.
- Für jeden Hund, der den Übungsplatz betritt, muss Impf- und Versicherungsschutz bestehen.
- Vor dem Betreten des Übungsplatzes müssen die Hunde die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Übungsplatzes zu lösen.
- Bei dem Spaziergang darf der Hund keine Spaziergänger, Radfahrer, Jogger usw. belästigen. Der Hundeführer hat darauf zu achten, daß der Hund sich nicht aus seinem Einwirkungsbereich
entfernt.
- Das Betreten des Übungsplatzes ist nur auf Anweisung und unter Aufsicht eines Übungsleiters gestattet.
- Alle Hundeführer haben sich an die Anweisungen der Übungsleiter zu halten
- Sämtliche Geräte sind nur unter Anweisung und Aufsicht eines Übungsleiters zu benutzen
- Kinder sind zu beaufsichtigen, damit sie sich selbst nicht in Gefahr bringen und den Übungsbetrieb nicht stören
- Essen, Trinken und Rauchen sind auf dem Übungsplatz verboten
- Wenn der Hund sich auf dem Übungsplatz löst, hat der Hundeführer dies unverzüglich zu beseitigen.
- Auf der Terrasse sind die Hunde anzuleinen.